Norm
EO §3 IIRechtssatz
Bereits mit der Stellung des Exekutionsantrages wird in die Rechtssphäre des Verpflichteten eingegriffen; mit diesem Zeitpunkt wird das Vollstreckungsrechtsverhältnis begründet, der Verpflichtete ist damit antragslegitimiert und rechtsmittellegitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106418Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.10.2011