RS OGH 1996/12/18 3Ob2286/96i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1996
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Norm

EO §3 II
EO §3 IIIA
EO §3 IIIE
EO §65 B

Rechtssatz

Bereits mit der Stellung des Exekutionsantrages wird in die Rechtssphäre des Verpflichteten eingegriffen; mit diesem Zeitpunkt wird das Vollstreckungsrechtsverhältnis begründet, der Verpflichtete ist damit antragslegitimiert und rechtsmittellegitimiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106418

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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