Norm
MRG §18c Abs2Rechtssatz
Die durch das 3.WÄG eingeführte Regelung des § 18c Abs 2 MRG sollte die Schaffung neuen Wohnraums im Wege der wohnungspolitisch erwünschten "Nachverdichtung" der bestehenden Gebäudesubstanz erleichtern. § 18c Abs 2 MRG ist daher im Zweifel so auszulegen, dass die Voraussetzungen, unter denen ein Mieter den Ausbau eines von ihm mitbenützten Dachbodens zu dulden hat, gegenüber der früheren Rechtslage vermindert und nicht erschwert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107166Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.10.2014