RS OGH 1997/1/14 5Ob2426/96t, 5Ob53/03k

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Veröffentlicht am 14.01.1997
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Norm

MRG §18c Abs2

Rechtssatz

Aus der Festlegung einer Abgeltungsverpflichtung des Vermieters für den Verlust der Mieter an Benützungsrechten (dritter Fall des § 18c Abs 2 MRG) ist zu schließen, daß den Mietern nur bagatellhafte oder eindeutig durch Arbeitserleichterungen aufgewogene Kosten zugemutet werden können. Bleibt eine diesen Rahmen sprengende Kostenbelastung der Mieter bestehen, kann daher die Duldung des Dachbodenausbaus nur durch eine angemessene Entschädigung erreicht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107169

Dokumentnummer

JJR_19970114_OGH0002_0050OB02426_96T0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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