Norm
MRG §18c Abs2Rechtssatz
Aus der Festlegung einer Abgeltungsverpflichtung des Vermieters für den Verlust der Mieter an Benützungsrechten (dritter Fall des § 18c Abs 2 MRG) ist zu schließen, daß den Mietern nur bagatellhafte oder eindeutig durch Arbeitserleichterungen aufgewogene Kosten zugemutet werden können. Bleibt eine diesen Rahmen sprengende Kostenbelastung der Mieter bestehen, kann daher die Duldung des Dachbodenausbaus nur durch eine angemessene Entschädigung erreicht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107169Dokumentnummer
JJR_19970114_OGH0002_0050OB02426_96T0000_004