Norm
MRG §18c Abs2Rechtssatz
Wird den Mietern der Verlust ihres Benützungsrechtes nach Maßgabe der tatsächlichen Ausübung abgegolten, können sie den Dachbodenausbau nicht verhindern (dritter Fall des § 18c Abs 2 MRG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107170Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009