RS OGH 1997/1/15 9Ob2138/96v

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Veröffentlicht am 15.01.1997
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Norm

PHG §12

Rechtssatz

Der interne Rückgriffsanspruch eines im Rahmen der Produkthaftung Ersatzpflichtigen gegen Mithaftende beruht nicht in einer Schadenersatzpflicht, sondern auf dem Gemeinschaftsverhältnis. Der Ausgleichsanspruch des in Anspruch genommenen Solidarschuldners ist ein selbständiger Anspruch, dessen Art und Umfang sich nach dem zwischen den Mitschuldnern bestehenden Verhältnis richtet. Es ist ein dem Aufwandersatz nach § 1042 ABGB ähnlicher selbständiger Anspruch.

Entscheidungstexte

  • 9 Ob 2138/96v
    Entscheidungstext OGH 15.01.1997 9 Ob 2138/96v
    Veröff: SZ 70/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106951

Dokumentnummer

JJR_19970115_OGH0002_0090OB02138_96V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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