Norm
StPO §152 Abs5Rechtssatz
Ein nichtigkeitsbedrohter Verstoß (unterlassene Belehrung eines Zeugen über ein ihm zustehendes Entschlagungsrecht) kann nicht durch Aufnahme eines Protokolls nach der Hauptverhandlung, in welchem der Zeuge erklärt, er hätte auch bei gehöriger Belehrung auf das Entschlagungsrecht verzichtet, saniert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106265Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.06.2021