RS OGH 1997/1/16 15Os196/96, 14Os156/02, 11Os81/05d, 15Os55/06m, 12Os70/06w

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Veröffentlicht am 16.01.1997
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Norm

StGB §5 B

Rechtssatz

Ein billigendes Inkaufnehmen des (ernstlich) für möglich Gehaltenen ist willensmäßig ein Plus gegenüber dem bloßen Abfinden mit dem Erfolg und genügt für die Annahme des bedingten Vorsatzes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106646

Dokumentnummer

JJR_19970116_OGH0002_0150OS00196_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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