Norm
EO §290bRechtssatz
Auch wenn die Sonderzahlungen in Teilbeträgen oder von mehreren Dienstgebern zu verschiedenen Fälligkeiten geleistet werden, stehen nur für zwei Sonderzahlungen jährlich jeweils bis zur Höhe eines Monatsbezuges eigene pfändungsfreie Beträge zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106529Dokumentnummer
JJR_19970116_OGH0002_008OBA02250_96G0000_001