RS OGH 1997/1/16 15Os200/96 (15Os201/96), 15Os32/98, 11Os80/03, 12Os116/04, 13Os66/07s

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Veröffentlicht am 16.01.1997
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Norm

StPO §152 Abs5

Rechtssatz

Um einen Zeugen in die Lage zu versetzen, auf sein Entschlagungsrecht rechtswirksam zu verzichten oder nicht, muss ihm vorher eine rechtsrichtige und vollständige Rechtsbelehrung über alle ihm konkret zustehenden Zeugnisentschlagungsgründe erteilt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106266

Dokumentnummer

JJR_19970116_OGH0002_0150OS00200_9600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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