RS OGH 1997/1/16 15Os95/96, 15Os86/20s

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Veröffentlicht am 16.01.1997
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Norm

StGB §201 Abs1

Rechtssatz

Verabreichen von Rohypnol, das massive Einschränkung der Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit bewirkt, ist schwere Gewalt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106651

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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