RS OGH 1997/1/28 1Ob2405/96z, 2Ob348/98k, 1Ob245/00m, 7Ob28/03y, 5Ob119/04t, 5Ob18/06t, 5Ob206/07s,

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Norm

ZPO §1 Ab
ZPO §1 Ac

Rechtssatz

Die rein verfahrensrechtliche Frage nach der Parteifähigkeit ist allein danach zu beantworten, ob die Partei im Verfahren überhaupt als solche aufzutreten befähigt ist, wogegen die Frage nach der materiellrechtlichen Sachlegitimation, deren Mangel die Abweisung des Klagebegehrens zur Folge hat, auch davon abhängt, ob der Partei in diesem Belang Rechtsfähigkeit zukommt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 2405/96z
    Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2405/96z
    Veröff: SZ 70/10
  • 2 Ob 348/98k
    Entscheidungstext OGH 14.01.1999 2 Ob 348/98k
    Auch
  • 1 Ob 245/00m
    Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 245/00m
    Beisatz: Hier: Unzulässiger Parteiwechsel zwischen Bund und teilrechtsfähiger Hochschule (nunmehr Universität) für angewandte Kunst. (T1)
  • 7 Ob 28/03y
    Entscheidungstext OGH 02.04.2003 7 Ob 28/03y
    Vgl auch
  • 5 Ob 119/04t
    Entscheidungstext OGH 15.06.2004 5 Ob 119/04t
    Auch; Beisatz: Die Parteifähigkeit der beklagten Eigentümergemeinschaft nach dem WEG kann jedenfalls dann nicht verneint werden, wenn sich der geltend gemachte Rechtsschutzanspruch wenigstens abstrakt mit den Verwaltungsagenden einer Eigentümergemeinschaft in Verbindung bringen lässt. Über die Frage der materiellen Berechtigung des Anspruchs wäre dann mit einer Sachentscheidung abzusprechen. In Ansehung der ausdrücklich geltend gemachten Haftung nach § 1319 ABGB ist dies der Fall. (T2)
  • 5 Ob 18/06t
    Entscheidungstext OGH 21.03.2006 5 Ob 18/06t
    Auch; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Für die aktive Klagslegitimation ist maßgeblich, dass der geltend gemachte Rechtsschutzanspruch sich wenigstens abstrakt mit den Verwaltungsagenden der Eigentümergemeinschaft in Verbindung bringen lässt. (T3)
  • 5 Ob 206/07s
    Entscheidungstext OGH 08.01.2008 5 Ob 206/07s
    Vgl auch; Beis ähnlich wie T2; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Hier: Parteifähigkeit der beklagten Eigentümergemeinschaft nach dem WEG. (T4); Veröff: SZ 2008/1
  • 5 Ob 235/12p
    Entscheidungstext OGH 21.03.2013 5 Ob 235/12p
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Parteifähigkeit der Eigentümergemeinschaft nach dem WEG. (T5)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106922

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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