Norm
ZPO §1 AbRechtssatz
Die rein verfahrensrechtliche Frage nach der Parteifähigkeit ist allein danach zu beantworten, ob die Partei im Verfahren überhaupt als solche aufzutreten befähigt ist, wogegen die Frage nach der materiellrechtlichen Sachlegitimation, deren Mangel die Abweisung des Klagebegehrens zur Folge hat, auch davon abhängt, ob der Partei in diesem Belang Rechtsfähigkeit zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106922Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.05.2013