RS OGH 1997/1/28 4Ob5/97g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1997
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Norm

ABGB §932 IIIa
ABGB §932 IV

Rechtssatz

Ist ein Teil einer als unteilbar behandelten Sache mit einem unbehebbaren Mangel behaftet, so kann der Vertrag nicht teilweise, sondern nur allenfalls zur Gänze gewandelt oder es kann Preisminderung verlangt werden. Hier: Liegenschaft und Kellerrohbau.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107727

Dokumentnummer

JJR_19970128_OGH0002_0040OB00005_97G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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