RS OGH 1997/1/28 1Ob2305/96v, 1Ob221/01h

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Norm

ABGB §1035

Rechtssatz

Die Geschäftsführung ohne Auftrag begründet ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Geschäftsführer und dem Geschäftsherrn, also demjenigen, in dessen Angelegenheiten sich der Geschäftsführer einmengt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107213

Dokumentnummer

JJR_19970128_OGH0002_0010OB02305_96V0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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