RS OGH 1997/1/28 1Ob2305/96v

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Norm

UStG 1972 §12

Rechtssatz

Ein Beleg, in dem die gesamten Eingangsabgaben nach einem pauschalierten Satz in einer Summe angegeben sind, reicht für die Vornahme des Vorsteuerabzugs nicht aus. Welche Belege im einzelnen für den Abzug der EUSt in Betracht kommen, ergibt sich aus Erlässen des Bundesministeriums für Finanzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107218

Dokumentnummer

JJR_19970128_OGH0002_0010OB02305_96V0000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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