RS OGH 1997/1/28 10ObS2446/96w, 10ObS74/13z

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Norm

ASVG §294

Rechtssatz

Die Ausgleichszulage soll jenen Betrag sicherstellen, der über die Bezüge an Pension, Unterhalt und sonstigem Einkommen hinaus für die Lebensführung unbedingt notwendig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107526

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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