Norm
ASVG §260Rechtssatz
Unterhaltsansprüche von Halbwaisen gegen den noch lebenden Elternteil (oder sonstige unterhaltspflichtige Angehörige) mindern nicht den im § 260 ASVG niedergelegten Anspruch auf Waisenpension, wohl aber unter Umständen die Höhe der Ausgleichszulage, weil sie eben nach den §§ 292 Abs 3, 294 ASVG bei der Feststellung des Anspruches auf diese Pensionszulage zu berücksichtigen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107525Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015