Norm
ABGB §834Rechtssatz
Ein Dachbodenausbau ist eine wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB, die der Minderheitseigentümer - wenn sein Begehren durch entsprechende Vereinbarungen mit den übrigen Miteigentümern gedeckt ist - nur im streitigen Rechtsweg oder - in Durchsetzung eines vorangegangenen Mehrheitsbeschlusses - im außerstreitigen Verfahren geltend machen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106560Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2011