Norm
GmbHG §74Rechtssatz
Gebrauchsüberlassungen können mangels einer § 32a dGmbHG entsprechenden Bestimmung nur dann eigenkapitalersetzender Charakter beigemessen werden, wenn die Anschaffung des der Gesellschaft von deren Gesellschafter überlassenen Gegenstands mit Rücksicht auf dessen Wert eine Unterbilanz beziehungsweise Überschuldung zeitigte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107333Dokumentnummer
JJR_19970128_OGH0002_0010OB02044_96M0000_004