Norm
ABGB §1151 XRechtssatz
Behandlungsverträge werden stets zwischen dem Patienten und dem Träger der Krankenanstalten abgeschlossen; das aber ist auch dann, wenn Landeskrankenanstalten mit beträchtlicher Teilrechtsfähigkeit ausgestattet sind, die Landesanstalt, die die Landeskrankenanstalten führt und betreibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106920Dokumentnummer
JJR_19970128_OGH0002_0010OB02405_96Z0000_002