RS OGH 1997/1/29 7Ob2361/96y, 10Ob13/05t, 1Ob113/05g, 6Ob94/09f, 7Ob94/14w

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Veröffentlicht am 29.01.1997
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Norm

ABGB §1295 Ia4

Rechtssatz

Tritt bei Käufern von Fliesen ein Schaden auf Grund mangelnder Frostbeständigkeit dieser Fliesen ein, hieße es die Sorgfaltspflicht des Händlers überspannen, würde ihm die Verpflichtung auferlegt, die vom Erzeuger zugesicherten bestimmten Eigenschaften (hier: Frostbeständigkeit) der vom Händler bloß vertriebenen Waren durch eigene Tests überprüfen zu müssen. Der Händler muß sich mangels besonderer Umstände oder konkreter Verdachtsmomente insbesondere bei einer Massenware auf die Auskünfte des Produzenten verlassen können. Ein Verschulden des Händlers liegt daher nicht vor.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 2361/96y
    Entscheidungstext OGH 29.01.1997 7 Ob 2361/96y
  • 10 Ob 13/05t
    Entscheidungstext OGH 28.06.2005 10 Ob 13/05t
    Vgl auch; Beisatz: Der Oberste Gerichtshof nimmt demnach eine Überprüfungs-, allenfalls erweiterte Erkundigungspflicht des Zwischenhändlers in bestimmten Konstellationen an. Ob nun aber "konkrete Verdachtsmomente" vorhanden sind, die den Zwischenhändler an der bedungenen Eignung des Produkts zweifeln lassen müssen und daher Überprüfungs- und Erkundigungspflichten nach sich ziehen, kann ebenso wie die Frage nach dem Umfang solcher Pflichten typischerweise nur einzelfallbezogen und nicht (zB nach Produktkategorien) generalisierend beurteilt werden. (T1)
  • 1 Ob 113/05g
    Entscheidungstext OGH 22.11.2005 1 Ob 113/05g
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Konstruktionsfehler des Motors. (T2)
  • 6 Ob 94/09f
    Entscheidungstext OGH 02.07.2009 6 Ob 94/09f
    Vgl; Beisatz: Nur: Der Händler muss sich mangels besonderer Umstände oder konkreter Verdachtsmomente auf die Auskünfte des Produzenten verlassen können. (T3)
  • 7 Ob 94/14w
    Entscheidungstext OGH 18.02.2015 7 Ob 94/14w
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106613

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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