RS OGH 1997/1/30 8ObA2255/96t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1997
beobachten
merken

Norm

ArbVG §9
ArbVG §10
ArbVG §11
AÜG §10

Rechtssatz

Der unabdingbare kollektivvertragliche Mindeststandard richtet sich nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages jenes Unternehmens, in welchem der Dienstnehmer tatsächlich dauernd tätig ist. Beurteilungskriterien eines tätigkeitsfremden Kollektivvertrages können außerhalb des Anwendungsbereiches des § 10 AÜG zur Einstufung nicht herangezogen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106828

Dokumentnummer

JJR_19970130_OGH0002_008OBA02255_96T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten