Norm
ABGB §1151 IERechtssatz
Die Klage des Betriebsinhabers auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer verschlechternden Versetzung ist gegen diesen und nicht gegen den betroffenen Arbeitnehmer zu richten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107289Dokumentnummer
JJR_19970130_OGH0002_008OBA02053_96M0000_001