Norm
ABGB §1151 IERechtssatz
Eine vertragsändernde Versetzung bedarf der Zustimmung des zu versetzenden Arbeitnehmers und ist mangels einer solchen rechtswidrig und unzulässig; diese Frage ist im Rahmen einer Klage des Betriebsinhabers nach § 101 ArbVG aber nicht zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107290Dokumentnummer
JJR_19970130_OGH0002_008OBA02053_96M0000_002