RS OGH 1997/2/4 10ObS2458/96k, 10ObS47/01m, 10ObS37/10d

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Veröffentlicht am 04.02.1997
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Norm

ASVG §175

Rechtssatz

Das Besorgen von persönlichen Vermögensangelegenheiten des Beschäftigten zählt zu dessem persönlichen nicht versicherten Lebensbereich. Hierher gehören zum Beispiel das Besorgen der Lohnsteuerkarte, das Eintragen eines Steuerfreibetrages ua.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 2458/96k
    Entscheidungstext OGH 04.02.1997 10 ObS 2458/96k
  • 10 ObS 47/01m
    Entscheidungstext OGH 20.03.2001 10 ObS 47/01m
    Auch; nur: Das Besorgen von persönlichen Vermögensangelegenheiten des Beschäftigten zählt zu dessem persönlichen nicht versicherten Lebensbereich. (T1); Beisatz: Hier: Weg zur Bank zwecks Behebung des (noch) auf das Konto des Dienstnehmers überwiesenen Arbeitslosengeldes für den Vormonat. (T2); Veröff: SZ 74/49
  • 10 ObS 37/10d
    Entscheidungstext OGH 13.04.2010 10 ObS 37/10d
    nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107505

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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