RS OGH 1997/2/13 12Os175/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.1997
beobachten
merken

Norm

StGB §19

Rechtssatz

Die fühlbare Herabsetzung des Lebensstandards als Folge eines vorübergehend dem Existenzminimum nahekommenden Einkommens ist kriminalpolitischer Zweck der Geldstrafe und daher kein Grund zu deren Mäßigung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106645

Dokumentnummer

JJR_19970213_OGH0002_0120OS00175_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten