Norm
ABGB §934Rechtssatz
Wurde der Kaufvertrag in Ausübung einer Option geschlossen, dann ist der Zeitpunkt der Einräumung der Option für die Beurteilung des Missverhältnisses der gegenseitigen Leistungen maßgebend. Daran ändert nichts, dass die Verjährungsfrist, anders als beim Vorvertrag erst mit dem Zustandekommen des auf Grund der Option geschlossenen Vertrages zu laufen beginnt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107619Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.07.2022