RS OGH 1997/2/13 6Ob16/97i, 6Ob186/98s, 3Ob223/02v, 10Ob35/04a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.1997
beobachten
merken

Norm

ABGB §140 Bb
EStG §33 Abs4 Z3a

Rechtssatz

Die einem Unterhaltspflichtigen ausgezahlten Kinderabsetzbeträge haben - soweit sie der Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten dienen - bei der Bemessung des Unterhalts für ein weiteres, nicht im Haushalt des Unterhaltspflichtigen lebenden Kindes außer Betracht zu bleiben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106967

Dokumentnummer

JJR_19970213_OGH0002_0060OB00016_97I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten