RS OGH 1997/2/20 53R41/97d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1997
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Norm

EO §74
RATG §23 Abs1

Rechtssatz

Erhebungen im Firmenbuch (Grundbuch) fallen zwar nicht unter den Einheitssatz des § 23 RATG, jedoch ist die Entlohnung für einfache Firmenbuch/Grundbucherhebungen in der Entlohnung für die Verfassung des Gesuches enthalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00569:1997:RSA0000007

Dokumentnummer

JJR_19970220_LG00569_05300R00041_97D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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