Norm
EO §74Rechtssatz
Erhebungen im Firmenbuch (Grundbuch) fallen zwar nicht unter den Einheitssatz des § 23 RATG, jedoch ist die Entlohnung für einfache Firmenbuch/Grundbucherhebungen in der Entlohnung für die Verfassung des Gesuches enthalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00569:1997:RSA0000007Dokumentnummer
JJR_19970220_LG00569_05300R00041_97D0000_001