RS OGH 1997/2/21 14R18/97p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1997
beobachten
merken

Norm

ZPO §68

Rechtssatz

Voraussetzung für das Erlöschen der Verfahrenshilfe bei Einbringung einer aussichtslosen Klage mit Hilfe des Verfahrenshilfeanwaltes.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 25 Kt 38/04-12 (25 Kt 77/04). Diese ist nunmehr unter RW0000626 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000155

Im RIS seit

08.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten