Norm
ZPO §68Rechtssatz
Voraussetzung für das Erlöschen der Verfahrenshilfe bei Einbringung einer aussichtslosen Klage mit Hilfe des Verfahrenshilfeanwaltes.
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 25 Kt 38/04-12 (25 Kt 77/04). Diese ist nunmehr unter RW0000626 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000155Im RIS seit
08.11.2011Zuletzt aktualisiert am
08.11.2011