RS OGH 1997/2/25 1Ob2005/96a, 9Ob98/99y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1997
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Norm

ABGB §1168a

Rechtssatz

Die bloße Verwendung des Werks reicht zwar zu einer solchen Annahme im allgemeinen nicht aus, doch kann die Übernahme durch den Besteller dadurch indiziert sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107326

Dokumentnummer

JJR_19970225_OGH0002_0010OB02005_96A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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