Norm
ABGB §1168aRechtssatz
Die bloße Verwendung des Werks reicht zwar zu einer solchen Annahme im allgemeinen nicht aus, doch kann die Übernahme durch den Besteller dadurch indiziert sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107326Dokumentnummer
JJR_19970225_OGH0002_0010OB02005_96A0000_001