RS OGH 1997/2/26 7Ob52/97s, 5Ob236/15i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1997
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Norm

JN §57

Rechtssatz

Zu den Streitigkeiten, die ein Pfandrecht zum Gegenstand haben, zählt unter anderem auch jene auf Pfandrechtslöschung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106972

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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