Norm
ZPO §519 Abs1 Z1 GRechtssatz
Wird vom Berufungsgericht das Urteil sowie das diesem vorangegangene Verfahren als nichtig aufgehoben und der Einspruch gegen den Zahlungsbefehl zurückgewiesen, ist der dagegen erhobene Rekurs des Beklagten in Analogie zu § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig. Dieses Rechtsmittelverfahren ist zweiseitig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106977Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2021