RS OGH 1997/2/26 3Ob7/97v, 6Ob11/99g, 6Ob87/99h, 9Ob37/10x, 8Ob3/13v, 10Ob10/15s

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Veröffentlicht am 26.02.1997
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Norm

ABGB §140 Ca
ABGB §140 Cb

Rechtssatz

Findet ein Unterhaltsberechtigter nach längerer Zeit der Arbeitssuche keinen seiner Ausbildung adäquaten Arbeitsplatz und ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gering, muss jener auch eine Hilfsarbeitertätigkeit annehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107720

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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