Norm
ABGB §140 CaRechtssatz
Findet ein Unterhaltsberechtigter nach längerer Zeit der Arbeitssuche keinen seiner Ausbildung adäquaten Arbeitsplatz und ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gering, muss jener auch eine Hilfsarbeitertätigkeit annehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107720Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.06.2015