Norm
WGG 1979 §14 Abs2Rechtssatz
Der Anspruch auf Rückzahlung von Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen ist nach § 22 Abs 1 Z 11 WGG im besonderen Außerstreitverfahren durchzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107479Zuletzt aktualisiert am
31.03.2009