Norm
MRG §16Rechtssatz
Durch Art II Abschnitt 1 Z 15 des 3. WÄG wurde die Rechtsprechung, wonach sich die Angemessenheitsprüfung auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu beziehen hat, ausdrücklich gebilligt. Die Angemessenheit "im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages" ist nach den im § 16 Abs 1 Einleitungssatz MRG angeführten Kriterien zu beurteilen. Damit wurde der selbstverständliche Rechtssatz, daß sich die Zulässigkeit des Mietzinses grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Vereinbarung richte, wiederholt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107164Dokumentnummer
JJR_19970311_OGH0002_0050OB00067_9500000_001