Norm
ASGG §65 Abs1 Z7Rechtssatz
Bei Klagen auf Gewährung von Insolvenz-Ausfallgeld muß ein bestimmter Betrag gefordert und auch der Rechtsgrund angegeben werden; ein Begehren auf Zuspruch im gesetzlichen Ausmaß genügt nicht, weil § 82 ASGG hinsichtlich solcher Ansprüche nicht anzuwenden ist (so bereits 8 ObS 1, 10/96).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107193Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009