Norm
StGB §72Rechtssatz
Da der Angehörigenbegriff nach § 72 StGB (über rein biologische Belange hinaus) aus personenstandsrechtlicher Sicht zu verstehen ist, setzt eine rechtswirksam faßbare Vaterschaft zu einem unehelichen Kind die entsprechende Feststellung durch Gerichtsurteil oder durch verbindliches Anerkenntnis voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107048Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.07.2017