Norm
PHG §11Rechtssatz
Zum Mitverschulden des Geschädigten, der sich bei Fehlen jedes Benützungshinweises für den Betrieb einer "Partyleuchte" nicht erkundigt und eine bekannt leicht entflammbare Brennflüssigkeit (Brennspiritus) verwendet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106824Dokumentnummer
JJR_19970313_OGH0002_0080OB00051_97A0000_001