Norm
ABGB §140 BeRechtssatz
Im Einzelfall kommt es darauf an, ob auch in einer intakten Familie und unter Berücksichtigung der konkreten Einkommenssituation und Vermögenssituation der gesamten Familie eine Deckung dieses konkreten Sonderbedarfs unter objektiven Gesichtspunkten in Betracht gezogen werden würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107182Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.11.2019