Norm
LGVÜ Art54Rechtssatz
In den zeitlichen Anwendungsbereich des Übereinkommens von Lugano fallen nur Rechtssachen, die nach Inkrafttreten des Übereinkommens im Ursprungsstaat anhängig werden (Art 54 Lugano-Übereinkommen). Das Lugano-Übereinkommen wirkt daher nicht zurück.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107140Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2012