RS OGH 1997/3/20 15Os208/96, 11Os49/10f, 14Os50/16h, 13Os48/18k

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Veröffentlicht am 20.03.1997
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Norm

StGB §16 A

Rechtssatz

An der Freiwilligkeit als einer essentiellen Prämisse für die Aufhebung der Strafbarkeit fehlt es unter anderem bei jenem Täter, der sich nicht dazu entschließen kann, den vorerst erfolgreichen Widerstand des Opfers durch brutaleres Vorgehen zu überwinden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107292

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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