RS OGH 1997/3/24 1R760/96b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1997
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Norm

JN §1
ZPO §40
ZPO §41

Rechtssatz

Für schon im Rahmen des Vertrages über die Hauptsache bzw. vor Klagseinbringung "vereinbarte Mahnspesen" ist der Rechtsweg grundsätzlich unzulässig. Nur dann, wenn eine Vereinbarung über zuvor bereits entstandene vorprozessuale Kosten behauptet wird, können sie ausnahmsweise als "Kapital" geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00007:1997:RWH0000008

Dokumentnummer

JJR_19970324_LG00007_00100R00760_96B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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