RS OGH 1997/3/26 3Ob2429/96v

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Veröffentlicht am 26.03.1997
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Norm

EO §47
EO §253a

Rechtssatz

Unter den übrigen Voraussetzungen ist ein Antrag auf Vorlage und Unterfertigung des Vermögensverzeichnisses ohne neuerlichen Vollzug der Fahrnisexekution auch dann zu bewilligen, wenn - bei Untätigkeit des Gerichtes - zwischen dem erfolglosen Vollzug der Fahrnisexekution und dem Antrag mehr als neun Monate verstrichen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107716

Dokumentnummer

JJR_19970326_OGH0002_0030OB02429_96V0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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