Norm
EO §331Rechtssatz
Wird ein nur der Ehegattin zustehendes Anwartschaftsrecht an einer Eigentumswohnung gepfändet, so kann nur dieses nicht aber ein beiden Ehegatten gemeinsam zustehendes Anwartschaftsrecht verwertet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107417Dokumentnummer
JJR_19970326_OGH0002_0030OB02049_96M0000_001