Norm
ZPO §502 Abs1 HIII8Rechtssatz
Ob im Hinblick auf den Gegenstand des konkreten Geschäftes und die allenfalls für die Feststellung der Mängelfreiheit notwendigen Untersuchungen eine erst neun Tage nach der Ablieferung erhobene Rüge als rechtzeitig anzusehen ist, ist eine Frage des Einzelfalles.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107430Dokumentnummer
JJR_19970327_OGH0002_0100OB00085_97S0000_001