RS OGH 1997/4/8 4Ob87/97s, 9Ob238/01t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1997
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Norm

PHG §8

Rechtssatz

Ob der (hier:) Hersteller in der Lage war, den Fehler zu vermeiden und/oder rechtzeitig zu entdecken, ist für die - verschuldensunabhängige - Haftung ohne Bedeutung (hier:

Produktionsfehler, wenn die Verschlußschraube beim Öffnen einer Mineralwasserflasche weggeschleudert wird).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107608

Dokumentnummer

JJR_19970408_OGH0002_0040OB00087_97S0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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