RS OGH 1997/4/9 9Ob119/97h, 1Ob333/97w, 9Ob220/98p, 9Ob186/99i, 9Ob280/99p, 4Ob309/99s, 4Ob138/01z,

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Veröffentlicht am 09.04.1997
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Norm

MRG §12 Abs1
MRG §14 Abs3
ZPO §502 Abs1

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Eintrittsvoraussetzung des gemeinsamen Haushaltes iS § 14 Abs 3 MRG ist auf die faktischen Verhältnisse abzustellen. Stellt das Berufungsgericht darauf ab, ob in einem konkreten Fall die Eintrittsvoraussetzung des gemeinsamen Haushaltes vorliegt, ist eine darauf aufbauende und von grundsätzlichen Rechtsirrtümern freie Fallentscheidung gemäß § 502 Abs 1 ZPO einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof nicht zugänglich (so schon 5 Ob 1532, 1533/91).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107188

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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