RS OGH 1997/4/14 14R59/97t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.1997
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Norm

ZPO §261 Abs6

Rechtssatz

Voraussetzungen für den Kostenzuspruch im Zwischenstreit über die Zuständigkeit.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 12 R 276/04b. Diese ist nunmehr unter RW0000644 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000177

Im RIS seit

08.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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