Norm
ZPO §261 Abs6Rechtssatz
Voraussetzungen für den Kostenzuspruch im Zwischenstreit über die Zuständigkeit.
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 12 R 276/04b. Diese ist nunmehr unter RW0000644 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000177Im RIS seit
08.11.2011Zuletzt aktualisiert am
08.11.2011