RS OGH 1997/4/15 11Os26/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.1997
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Norm

StPO §345

Rechtssatz

Im geschworenengerichtlichen Verfahren obliegt die Beweiswürdigung allein den Laienrichtern. Deren Anfechtung im Nichtigkeitsverfahren ist unzulässig.

Entscheidungstexte

Schlagworte

R.I.P.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107307

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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