RS OGH 1997/4/15 11Os10/97, 11Os135/13g, 13Os82/15f

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Veröffentlicht am 15.04.1997
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Norm

StGB §32 Abs2
StGB §33 Z1

Rechtssatz

Der besondere Erschwerungsgrund gemäß § 33 Z 1 StGB ist Ausfluss des § 28 Abs 1 StGB, wonach bei echter Konkurrenz der begangenen Delikte nur eine Strafe aufzumessen ist, jedoch die Begehung mehrerer strafbarer Handlungen derselben oder verschiedener Art im Rahmen der Strafbemessung als erschwerend zu werten ist. Eine Doppelverwertung liegt daher nicht vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107313

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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